ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

1. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) beziehen sich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Abbildungen, Reproduktionen, Videos u.s.w. (im folgenden Bildmaterial genannt) aus dem Archiv mutesouvenir.

Das gesamte Bildmaterial ist urherberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt Lizenzen, das eigentliche Eigentum verbleibt beim Urheber.

Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne im Sinne von § 2, Abs. 1, Ziffer 5 des Urhebergesetzes handelt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Agentur mutesouvenir, sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form abweichende Regelungen getroffen werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

2. Leistungen

Die Agentur mutesouvenir stellt dem Kunden Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung und räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar das jeweils einfache Nutzungsrecht zur einmaligen Nutzung ein.

Die Agentur mutesouvenir garantiert dem Kunden, im jeweiligen Augenblick zur Lizensierung des Bildmaterials berechtigt zu sein.

 

3. Nutzung des Bildmaterials / Honorare

Der Kunde hat mit der Bestellung mitzuteilen, zu welchem Zweck und in welchem Umfang (Abbildungsgröße, räumliche und zeitliche Verbreitung) er das Bildmaterial nutzen möchte. Sollten diese Angaben ganz oder teilweise unzutreffend sein, gilt für die abweichenden Nutzungen, daß das Nutzungsrecht hierfür nicht erteilt wurde und es sich hierbei um eine unauthorisierte Nutzung handelt für die unter Umständen Schadensersatz verlangt werden kann, jedoch mindestens eine Nachhonorierung mit einem Aufschlag von 100% auf die in den MfM-Honorarrichtlinien fixierten Honorare einer derartigen Verwendung erfolgt.

Nach zweifach erfolgter Falschangabe kann der Kunde von der Nutzung des Archivs mutesouvenir ausgeschlossen werden.

Nutzungsrechte dürfen durch den Kunden nie an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn, dies ist vorab durch eine entsprechende Vereinbarung schriftlich genehmigt worden.

Gemäß §13 UrhG bestehen wir ausdrücklich auf der Nennung des Urhebervermerks in einer Form, die eine eindeutige Zuordnung des Urherbervermerks zum jeweiligen Bild sichert. Sammelbildnachweise müssen ebenfalls eine zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild ermöglichen.

Unterbleibt die Urhebernennung, so hat die Agentur mutesouvenir das Recht, einen Zuschlag von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu erheben.

Der Nutzer/Kunde hat die Agentur mutesouvenir von aus der Unterlassung der Urhebernennung hervorgehender Ansprüche Dritter freizustellen.

Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

Veränderung des Bildmaterials durch Fotocomposing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschütztem Werkes sind nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Agentur mutesouvenir und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.

Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden. Bei Verstößen ist die Agentur mutesouvenir berechtigt, das Doppelte der für diesen Verwendungszweck in den MfM-Honorarrichtlinien ausgewiesenen Honorare zu berechnen.

Von jeder Veröffentlichung im Druck (nur Titelseite, Cover, 1/1 Seite, Doppelseite, hochwertige Publikationen…) sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

 

4. Speicherung und Löschung des Bildmaterials

Das Bildmaterial darf nur für den Zeitraum der aktuellen Produktion bzw. die vereinbarte Nutzungsdauer gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind das Bildmaterial und alle Kopien davon aus allen Speichermedien (auch Backups) zu löschen. Eine Archivierung ist nicht gestattet. Das Gebot zur Löschung und das Archivierungsverbot gilt insbesondere für jede Art von Online-Datenbank bzw. Cloudspeicher.

 

5. Zahlungsbedingungen (Geltungsbereich: Deutschland)

Alle Angaben zu Nutzungshonorare in Angeboten, Preislisten, usw… verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.

Rechnungsbeträge sind fällig innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum.

Mahngebühren betragen pauschal 20,00 €.

 

6. Allgemeines

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart - auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines oder mehrerer Bestimmungen aus diesen AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien (Kunde/Agentur) verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglich intendierten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

 

Berlin, am 10.04.2021